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Bekanntmachungen

Änderung der Ortsabrundung der Gemeinde Wald für den OT Wald (7. Änderung) - öffentliche Auslegung

 

Der Gemeinderat Wald hat in der Sitzung vom 04.04.2023 beschlossen, die Ortsabrundungssatzung der Gemeinde Wald vom 21.01.1980, zuletzt geändert für den Hauptort Wald (6. Änderung) am 08.02.2023 gemäß § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung (GO) zu ändern und zu ergänzen.

In der Sitzung vom 04.04.2023 hat der Gemeinderat den Entwurf in der Fassung vom 04.04.2023 gebilligt und die öffentliche Auslegung mit Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen.

 

Weiteres kann den beigefügten Unterlagen entnommen werden:

Bekanntmachung
Planentwurf vom 04.04.2023
Begründung

 


Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis gem. §§ 8 ff. zur Gewässernutzung - Baugebiet "WA Wirtsholz"

 

Für die Niederschlagswasserbeseitigung im Baugebiet "WA Wirtsholz" (mit Außeneinzugsgebiet) und im Bereich der Sportplatz-Ringstraße hat die Gemeinde Wald beim Landratsamt Cham, Sachgebiet Wasserrecht, eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung in den Großen Heinzelbach beantragt. Es wird das gesammelte Niederschlagswasser einer undurchlässig befestigten Fläche von insgesamt 2,833 ha eingeleitet. Das anfallende Niederschlagswasser wird nach Sammlung in ausreichend groß dimensionierten Rückhalteeinrichtungen gedrosselt in den verrohrten Vorfluter "Großer Heinzelbach" eingeleitet. Die Einleitung erfolgt auf dem Grundstück Fl.Nr. 184/22 der Gemarkung Wald.

 

Weiteres kann den beigefügten Unterlagen entnommen werden:

Bekanntmachung
Antrag wasserrechtliche Erlaubnis

 


Außenbereichssatzung "An der Rodinger Straße" - Satzungsbeschluss

 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 03.03.2022 beschlossen, dass eine Außenbereichssatzung aufgestellt werden soll.

Der Gemeinderat hat nun in der Sitzung vom 07.02.2023 die Stellungnahmen aus dem Verfahren nach §§ 4a Abs. 3 i.V.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs.2 abgewogen und die Außenbereichssatzung in der Fassung vom 07.02.2023 als Satzung beschlossen.

 

Näheres kann den beigefügten Unterlagen entnommen werden:

Bekanntmachung
Planfassung
Begründung

 


Bauleitplanung - 1. Änderung des Bebauungsplans "Wirtzholz" - Satzungsbeschluss

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Wald hat am 06.10.2022 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Wirtsholz“ im beschleunigten Verfahren nach §§ 13 b i.V.m. 13 a BauGB beschlossen.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 07.02.2023 die Stellungnahmen aus dem Verfahren nach §§ 4a Abs. 3 i.V.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs.2 abgewogen und die 1. Änderung in der Fassung vom 07.02.2023 als Satzung beschlossen.

 

Näheres kann den beigefügten Unterlagen entnommen werden:

Bekanntmachung
Satzungsfassung
Begründung

 


Änderung der Ortsabrundung der Gemeinde Wald für den OT Wald (6. Änderung) - Satzungsbeschluss

 

Der Gemeinderat Wald hat in der Sitzung vom 07.07.2022 beschlossen, die Ortsabrundungssatzung der Gemeinde Wald vom 21.01.1980, zuletzt geändert für den Hauptort Wald (5. Änderung) am 18.04.2019 gemäß § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung (GO) zu ändern und zu ergänzen.

In der Sitzung vom 07.02.2023 hat der Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen die 6. Änderung der Ortsabrundungssatzung in der Fassung vom 07.02.2023 als Satzung beschlossen.

 

Weiteres kann den beigefügten Unterlagen entnommen werden:

Bekanntmachung
Satzungsfassung
Gutachten