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Abschaffung Kinderreisepass zum 01.01.2024

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird. Somit kann für Kinder ab 02.01.2024 nur noch ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden. Die ausgestellten Kinderreisepässe bleiben bis zum Ablauf gültig.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Verwaltungsgemeinschaft Wald
Di, 07. November 2023

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