Zurückschneiden von Sträuchern und Ästen
Die Verwaltungsgemeinschaft Wald bittet alle Eigentümer von Grundstücken, deren Bäume/Sträucher in den öffentlichen Verkehrsgrund hineinragen, diese entsprechend zurückzuschneiden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass gerade bei nasser Witterung überhängende Zweige erheblich den Verkehr behindern können, weil sie meist sehr tief hängen. Auch verdeckte Verkehrszeichen sind freizuschneiden. Besitzer von Waldgrundstücken sollen überprüfen, ob Äste auf öffentlichen Wegen überhängen. Diese müssen auf die Grenze zurückgeschnitten werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Gehwege ein Lichtraumprofil von mind. 2,50 haben müssen. Bei Straßen muss ein Lichtraumprofil von 4,50 m vorhanden sein, um Beschädigungen an Fahrzeugen auszuschließen.
Gerade größere Fahrzeuge wie LKW's streifen wegen ihrer Breite und Höhe häufig während der Fahrt Äste/Sträucher und werden dadurch in ihrer Fahrsicherheit beeinträchtigt.
Bei der Entsorgung der Restmüll- und Wertstoffbehältnisse kommt es durch Äste von Bäumen und Sträuchern leider immer wieder zu Beschädigungen an den Entsorgungsfahrzeugen und nicht selten auch zu Verletzungen der hinten auf dem Müllfahrzeug mitfahrenden Müllwerker.
Für hierdurch entstandene Personen-/Sachschäden hat der Grundstückseigentümer Schadenersatz zu leisten.
Die Verwaltungsgemeinschaft Wald hofft, dass alle Grundstückseigentümer im Interesse der allgemeinen Sicherheit und eines rücksichtsvollen Zusammenlebens diesem Aufruf nachkommen.
Mieter, Pächter oder sonstige zur Nutzung Berechtigten sind vom Grundstückseigentümer auf diese Verpflichtung hinzuweisen. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
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