Entsorgung von durch Buchsbaumzünsler befallenen Pflanzen
Die Pflanzen und Pflanzenteile, die von Buchsbaumzünslern befallen sind, dürfen in der Biotonne entsorgt werden oder zu den Sammelstellen für Baum- und Schnittgut gebracht werden.
Sie dürfen NICHT verbrannt werden.
Weitere Informationen können dem angehängten Flyer entnommen werden.
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