Info: Grundsteuer in Bayern - Anzeige von Änderungen
Die Verwaltungsgemeinschaft hat vom bayerischen Landesamt für Steuern einen digitalen Info-Flyer erhalten. Dieser gibt Hilfestellung zur Anzeige von Änderungen im Bezug auf die Grundsteuer. Jede*r Eigentümer*in ist gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt Änderungen am Grundbesitz zu melden. Dieses prüft dann, ob sich die Änderungen auf die Grundsteuerbemessungsgrundlage auswirken. Den vollständigen Flyer finden Sie angehängt in den Downloads.
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