3 - 1. Änderung der Gebühren- und Kostensatzung Bücherei
Die Gemeinde Wald erlässt aufgrund der Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 8 des Kommunalabgabengesetzes sowie Artikel 21 (Kostengesetz) die nachfolgende 1. Änderung der Gebühren- und Kostensatzung für die Benutzung der Gemeindebücherei Wald.
§ 1
Die Benutzungsgebühren gemäß Ziffer 1.1 werden wie folgt geändert:
a) Erwachsene 8,00 EUR jährlich
b) Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler und Studenten, Wehrpflichtige 4,00 EUR jährlich
c) Quartalsausweis (gültig für 3 Monate) 3,00 EUR pro Ausweis
Die Verwaltungsgebühren gemäß Ziffer 1.2 werden wie folgt geändert:
a) Ersatzausstellung eines Benutzerausweises 3,00 EUR
c) Internetzugang pro angefangene 10 Minuten 0,50 EUR
d) Vorbestellung entliehener Medien 0,50 EUR pro Vorbestellung
f) Ausleihe von Videos, Software und DVD`s pro Medieneinheit und Woche 1,00 EUR
Die Kosten in besonderen Fällen, Mahngebühren, Säumnisgebühren gem. Ziffer 2 werden wie folgt geändert:
2.1. a) Säumnisgebühr: 0,50 EUR pro Medium pro angefangene Woche
2.1. b) 1. Mahnung: 1,50 EUR + 0,50 EUR pro Medium
2.1. c) 2. Mahnung: 1,50 EUR + 0,50 EUR pro Medium
2.2. Die pauschale Bearbeitungsgebühr (Einarbeitungsgebühr) je Medieneinheit bei Schadensersatzpflicht nach Nr. 6 der Benutzungsordnung beträgt 2,50 EUR.
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2002 in Kraft.


