[c643]

10 - 2. Änderung der Satzung für die Erhebung

einer KOMMUNALABGABE zur ABWÄLZUNG der ABWASSERABGABE

für KLEINEINLEITER (Kleineinleitersatzung)

Die Gemeinde Wald erlässt aufgrund des Art.8/Abs.3 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (Bayerisches Abwasserabgabengesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. April 1996 (GVBl. S.162) und des Artikels 2 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl. S.264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 1998 (GVBl. S.424) sowie des Artikels 19 Nr.1 des Siebten Euro-Einführungsgesetzes vom 09. September 2001 (GVBl.I S.2331), die Änderung der Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter (Kleineinleitersatzung) in der zuletzt geänderten Fassung vom 03. Mai 1995.

§ 1

§6-Abgabesatz erhält folgende neue Fassung:

Der Abgabesatz beträgt ab dem 01. Januar 2002 EUR 17,90 je Einwohner.



§ 2

Diese Änderungsverordnung tritt am 01.01.2002 in Kraft.