5 - Benutzungsordnung BAUSCHUTTDEPONIE LUCKSTEIN
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Die Gemeinde Wald unterhält in Luckstein auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1698, 1699, 1700 (Teilfläche) und 1701, Gemarkung Wald, eine Bauschuttdeponie.
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Auf der Deponie dürfen nicht verwertbarer Bauschutt und sonstige, gering belastete mineralische Abfälle abgelagert werden. Dies sind im einzelnen:
(Abfallschlüsselnummer - Abfallbezeichnung)
a) 17 05 01 - Erde und Steine
b) 17 01 01 - Beton
c) 17 01 02 - Ziegel
d) 17 01 03 - Fliesen und Keramik
e) 17 01 04 - Baustoffe auf Gipsbasis
f) 17 06 02 - Anderes Isoliermaterial ohne schädliche Verunreinigungen
e) 17 07 01 - Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
** Erdaushub wird wegen begrenzter Aufnahmekapazität nicht mehr angenommen. **
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Die Bauschuttdeponie ist an Samstagen in der Zeit vom 01. April bis 30. November des Jahres jeweils von 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr geöffnet.
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Während der Betriebszeiten wird der Deponiebetrieb ständig von einem Deponiewärter überwacht.
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Jede Anlieferung von Ablagerungsmaterial wird überwacht und bereits am Deponieeingang vor dem Abladen kontrolliert. Die Kontrolle erstreckt sich auf die Überprüfung, Inaugenscheinnahme und der Herkunft des Materials.
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Außerhalb der Betriebszeiten ist die Deponie verschlossen. Die Abgabe von Schlüsseln an Dritte ist unzulässig.
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Die Anlieferung außerhalb der Betriebszeiten ist nur unter Aufsicht des Deponiewärters oder einer anderen fachlich eingewiesenen Person zulässig. Hierfür wird zur üblichen Gebühr eine Zusatzgebühr pro Anlieferung erhoben (siehe Gebührensatzung).
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Diese Benutzungsordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Benutzungsordnung vom 13.April 1992 außer Kraft.


